Jugendschutz
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Jugendschutz bei Paarwelt
Jugendschutz wird bei Paarwelt sehr ernst genommen. Die Betreiber von Paarwelt
halten sich dabei strikt an die Empfehlungen von Jugendschutz.net (http://www.jugendschutz.net)
und der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten KJM (http://www.kjm-online.de).
Aktiver Jugendschutz, heißt bei
Paarwelt, dass wir jeden Antrag auf Mitgliedschaft
genau prüfen. Wir setzen uns telefonisch mit den Mitgliedern in Verbindung und
unterhalten uns mit Ihnen, bei Paaren wollen wir natürlich mit beiden Partnern
sprechen, um uns von der Ernsthaftigkeit der Anmeldung zu überzeugen. Wer
volljährig ist und wirkliches Interesse an der Paarwelt hat erhält nach der
erfolgreichen telefonischen Überprüfung eine Bestätigungs-E-Mail mit den
individuellen Zugangsdaten. Nur mit diesen Daten ist der Zutritt zum
Mitgliedsbereich möglich.
Für Mitglieder, die sich zum ersten Mal bei Paarwelt anmelden erfolgt einmalig
eine Überprüfung der Volljährigkeit. Wir nutzen dazu das anerkannte System "X-Check"
(http://www.x-check.de).
Nach dieser Altersüberprüfung haben die Mitglieder sofort den vollen Zugriff auf
alle Funktionen im Rahmen der jeweiligen Mitgliedschaft bei Paarwelt.
X-Check und Jugendschutz
X-Check
ist ein anerkanntes Jugendschutz-System und darüber hinaus eines der wenigen
Systeme, das nach den Empfehlungen von Jugendschutz.net und der Kommission für
Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) arbeitet.
Die KJM hat in ihrer Sitzung am 24. September 2003 erstmals Konzepte zu
geschlossenen Benutzergruppen in Telemedien bewertet. Sie kam zu dem Ergebnis,
dass lediglich zwei der bisher vorgelegten Konzepte für
Altersverifikationssysteme (AVS) den gesetzlichen Vorgaben des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen. Die von der KJM
aufgestellten Eckwerte werden bei dem X-Check Konzept der Coolspot AG erfüllt.
Die KJM fordert eine Prüfung des Alters nach dem so genannten Face-to-Face
Verfahren. Dieses bedeutet, dass der User sich einmalig persönlich
identifizieren und sein Alter nachweisen muss.
Die KJM Forderungen werden inzwischen durch höchstrichterliche Urteile
unterstützt, die andere Verfahren, wie etwa Personalausweisroutinen, als
unzureichend beurteilen. Wir legen, auch im Interesse unserer Mitglieder,
größten Wert darauf, dass alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des
Jugendschutzes umgesetzt und eingehalten werden.